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Besitz ergreifen

См. также в других словарях:

  • Besitz ergreifen — (sich) etwas aneignen; an sich reißen (umgangssprachlich); in Besitz nehmen (umgangssprachlich); (sich) bemächtigen …   Universal-Lexikon

  • Von etwas Besitz ergreifen \(auch: nehmen\) — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen   Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… …   Universal-Lexikon

  • von jemandem Besitz ergreifen — Von etwas Besitz ergreifen (auch: nehmen); von jemandem Besitz ergreifen   Wer von einer Sache Besitz ergreift, eignet sie sich [mit Gewalt] an: Nach und nach nahm er von allen Sachen seines Freundes Besitz. Die Aufständischen hatten von den… …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Hab und Gut; Vermögen; Eigentum; Besitzstand; Siebensachen (umgangssprachlich); Habseligkeiten * * * Be|sitz [bə zɪts̮], der; es: 1. etwas, was jmdm. gehört; Eigentum: das Haus ist sein e …   Universal-Lexikon

  • ergreifen — fassen; erwischen; packen (umgangssprachlich); festnehmen; arripieren (veraltet); verhaften; greifen; ertappen; (jemandes) habhaft werden; fangen; …   Universal-Lexikon

  • ergreifen — er·grei·fen; ergriff, hat ergriffen; [Vt] 1 jemanden irgendwo / etwas ergreifen jemanden / etwas mit der Hand fassen und (fest)halten: Er ergriff sie am Arm / bei der Hand und führte sie auf den Balkon; Er ergriff sein Glas und hob es hoch 2… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Besitz, der — Der Besitz, des es, plur. car. der Zustand, da man eine Sache besitzet, oder allein in seiner Gewalt hat. Der Besitz eines Hauses, eines Landes, eines Gutes. Ein rechtmäßiger, gegründeter, streitiger Besitz. Besitz ergreifen, Besitz von etwas… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Besitz — Im Besitz einer Sache sein: etwas sein eigen nennen; Besitz erwerben: von jemandem etwas kaufen, oder Jemanden in den Besitz einer Sache einsetzen: an jemanden etwas verkaufen oder vererben.{{ppd}}    Anstelle der heutigen Urkunden waren nach… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • von etwas Besitz ergreifen — (sich) über etwas hermachen (umgangssprachlich) …   Universal-Lexikon

  • Besitz — Be·sịtz der; es; nur Sg; 1 das, was jemand besitzt (1) ≈ ↑Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K : Besitzanspruch ||… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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